Geschäftsordnung Gigg+Volt


PRÄAMBEL

Als Mandatsträger*innen der Fraktionsgemeinschaft Gigg+Volt verpflichten wir uns für unsere politische Arbeit im Gießener Stadtparlament und für Gießen - neben der selbstverständlichen Einhaltung der Gesetze und Richtlinien, die in Kommunen, Ländern und dem Bund bis zum Europäischen Parlament ein integres Verhalten in Amt und Mandat regeln – auf folgende Regeln bzw. Leitbilder:

  • Wir sind den Menschenrechten, dem Grundgesetz und der demokratischen politischen Kultur verpflichtet.
  • Unser Grundkonsens:
    • Grundlage all unseres Handelns ist der Kampf gegen den Klimawandel und für die Einhaltung des Abkommens von Paris sowie des beschlossenen Bürgerantrags „2035Null“.
    • Unser Ziel ist es, Gießen in eine klimaneutrale, sozial gerechte und noch lebenswertere Stadt zu entwickeln.
    • Wir möchten die dafür notwendigen Veränderungen positiv und zusammen mit den Bürger*innen, Unternehmen und Institutionen unserer Stadt angehen.
    • Wir sind gegen jede Form der Diskriminierung, sozialen Ausgrenzung, Rassismus und Gewalt, und heißen Menschen jeden Alters, jeden Geschlechts, jeder Religion, Hautfarbe und sexueller Orientierung in unserer Organisation willkommen.
    • Wir arbeiten explizit generations- und gesellschaftsübergreifend an Lösungen für die Klimakrise. Wir erkennen dabei die besondere Verantwortung an, die jüngeren Generationen darin zu unterstützen, unsere Gesellschaft und unsere Politik schon heute entscheidend und nach ihren Vorstellungen mitzugestalten.
    • Wir sind lernfähig und orientieren uns an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wissenschaftler*innen in unserer Organisation tragen eine besondere Verantwortung dafür, uns bei wichtigen Entscheidungen objektiv nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten.
  • Wir sind unabhängig und unbestechlich.
  • Wir agieren und gestalten aktive Politik in der Stadt Gießen und reflektieren unsere politischen Ziele (u. a. niedergelegt in den Wahlprogrammen von Gigg und Volt Gießen) kontinuierlich.
  • Wir gehen fair, offen und respektvoll miteinander und mit Anderen um. 
  • Uns ist es wichtig sich aktiv für eine Kultur der Wertschätzung und des Miteinanders auch gegenüber den Kolleg*innen der anderen Fraktionen/Parteien, der Verwaltung sowie der Öffentlichkeit einzusetzen und diese zu praktizieren.
  • Das primäre Ziel unserer politischen Arbeit ist es, Sachthemen voranbringen und Strukturen und Prozesse zu verbessern.
  • Wir arbeiten uneigennützig – Mandatsträger*innen der Fraktion nehmen keine Vergünstigungen in Anspruch bzw. verfolgen keine politischen Ziele, von denen sie als Privatperson direkt profitieren. Sollte ein solches Profitieren unvermeidlich sein, z. B. indem bestimmte planerische Veränderungen diskutiert werden, die Grundbesitz der Mandatsträger*innen betreffen, wird dies öffentlich gemacht.
  • Wir verstehen uns als selbständige Personen, die sich freiwillig zusammengeschlossen haben, um in Gießen gemeinsam nach bestem Wissen und Gewissen Politik zu machen. Dabei ersetzt diese Fraktion weder die politischen Meinungen der Fraktionsmitglieder noch deren Gewissen.
  • Alle Fraktionsmitglieder sind angehalten, sich und andere kritisch zu hinterfragen, kreativ und wissenschaftlich basiert nach Lösungen zu suchen und für die besten Positionen sachlich zu streiten. 

§ 1 Fraktionsvorsitzende/r und Stellvertreter*innen (Fraktionsführung)

a) Es werden zu Beginn der neuen Wahlperiode

  • ein/e Fraktionsvorsitzende/r
  • zwei stellvertretende Fraktionsvorsitzende

 

für die Länge der Wahlperiode gewählt. Diese bilden die Fraktionsführung.

 

b) Vorzeitige Abwahl ist jederzeit möglich.

 

c) Die Fraktionsführung vertritt die Fraktion nach innen und nach außen. Sie überwacht die Führung der laufenden Geschäfte, informiert von sich aus die Fraktionsmitglieder über Termine, Beschlüsse und Absichten der Verwaltung, bereitet die Tagesordnung der Fraktionssitzungen vor und harmonisieret bei evtl. Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Fraktion.

 

d) Eilentscheidungen zwischen zwei Fraktionssitzungen spricht die Fraktionsführung mit dem für das jeweilige Thema zuständigen Fraktionsmitglied ab.

 

e) Die Fraktionsvorsitzenden sind für die Koordination der Fraktionsarbeit verantwortlich. Insbesondere achten sie auf die Erreichung der von der Gesamtfraktion gesetzten Ziele und stellen den Grad der Zielerreichung bei der Bearbeitung wichtiger, übergreifender Themenstellungen für die Berichterstattung in der Fraktion fest.

 

f) Die Vorsitzenden vertreten die Fraktion gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber den Medien. Deshalb müssen einzelne Fraktionsmitglieder bei Medienveröffentlichungen das Einvernehmen mit der/dem zuständigen Vorsitzenden herstellen.

 

g) Die Fraktionsvorsitzen verständigen sich untereinander über die Aufteilung der Arbeit. Sie leiten die Fraktionssitzungen gemeinsam.

§2 Schatzmeister*in

a) Es wird zu Beginn der neuen Wahlperiode

  • ein/e Schatzmeister*in

für die Länge der Legislaturperiode gewählt.

b) Vorzeitige Abwahl ist jederzeit möglich. 

§ 3 Mitglieder der Ausschusssitzungen

a) Es werden zu Beginn der neuen Wahlperiode die Ausschussmitglieder für die Länge der Legislaturperiode gewählt.

b) Vorzeitige Abwahl ist jederzeit möglich.

a) Im Einvernehmen mit den Fraktionsmitgliedern in den Ausschüssen können die Vorsitzenden oder andere Mitglieder der Fraktion ein Thema auch in den Ausschüssen selbst vertreten.

§ 4 Fraktionssitzungen

a) Die Sitzungen können als Präsenzsitzungen, als Videokonferenzen oder auch als Hybridsitzungen durchgeführt werden.

b) Mitglieder der Fraktion werden zur pünktlichen Teilnahme an Fraktionssitzungen aufgefordert. Verhinderungen sollen mindestens am Tag zuvor mitgeteilt werden.

c) Die Fraktion ist beschlussfähig, wenn die Sitzung allen Mitgliedern rechtzeitig angekündigt war und mindestens 3 von 5 Mitgliedern anwesend sind.

d) Wahlen sind grundsätzlich in offener Abstimmung durchzuführen.

e) Beschlüsse und Wahlen werden mit einfacher Mehrheit gefasst, Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

f) An der Fraktionssitzung können auch andere Bürger*innen teilnehmen, sofern die Fraktion dem zustimmt. Ständigen Gaststatus haben Mitarbeiter*innen der Fraktionsgeschäftsstelle.

g) Die Fraktionssitzung wird von den Fraktionsvorsitzenden geleitet.

§ 5 Protokoll

a) Über die Sitzungen der Fraktion ist ein Protokoll zu führen, in dem die inhaltlichen Ergebnisse der einzelnen Tagesordnungspunkte und die Abstimmungsergebnisse festzuhalten sind.

§ 6 Anträge und Anfragen

 

a) Anträge und Anfragen an die Stadtverordnetenversammlung werden in der Regel gemeinsam von der gesamten Fraktion gestellt. Sollte ein Antrag oder eine Anfrage keine Mehrheit in der Fraktion erhalten, können diese auch von einzelnen Mandatsträger*innen gestellt werden.

 

b) Sollte zu einem Tagesordnungspunkt der Stadtverordnetenversammlung keine einheitliche Position von Gigg+Volt gefunden werden können, so ist ein abweichendes Abstimmungsverhalten aus Gewissensgründen oder das Veröffentlichen einer abweichenden Meinung jederzeit möglich.

§ 7 Ausschluss aus der Fraktion

a) Die Fraktion kann ein Mitglied, das in grober, ordnungswidriger Weise die Fraktion geschädigt hat, mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder ausschließen, wenn eine weitere Zusammenarbeit mit dem Mitglied nicht mehr zumutbar ist.

 

b) Die Fraktion kann auch über folgende – mildere – Ordnungsmaßnahmen beschließen: Ausspruch der Missbilligung des Verhaltens, schriftliche Ausschlussandrohung, zeitlich begrenzte oder vorläufige Ausschließung.

§ 8 Finanzen

a) Es herrscht eine vollständige und ausnahmslose Trennung der Haushalte und Finanzen

  •  zwischen der Liste „Gießen gemeinsam gestalten“ mit all ihren Gliederungen und der Partei Volt mit all ihren Gliederungen und
  •  zwischen der Liste „Gießen gemeinsam gestalten“ mit all ihren Gliederungen und der Partei Volt mit all ihren Gliederungen einerseits und der Fraktionsgemeinschaft Gigg+Volt andererseits.

b) Alle einschlägigen Regeln z. B. des Parteiengesetzes, der Hessischen Gemeindeordnung etc. zur Finanzierung von Parteien und Fraktionen finden uneingeschränkt Berücksichtigung und werden hier nicht gesondert aufgeführt.

 

c) Die Fraktion bildet eine Fraktionskasse, die von einem zu wählenden Schatzmeister verwaltet wird. Dieser legt mindestens 1 mal jährlich Bericht ab über die Ein- und Ausgaben der Fraktion.

 

d) Die Fraktion entscheidet über die zur Verfügung stehenden Gelder anhand eines Haushaltsplans, den die Fraktionsführung vorlegt.

 

e) Einzelentscheidungen können von den Mitgliedern der Fraktion bis zur Höhe von 100 Euro getroffen werden.

 

f) Entscheidungen über größere Ausgaben, wie Veranstaltungen, Veröffentlichungen etc. trifft die Fraktion in der Fraktionssitzung.

 

§ 9 Rechnungsprüfung

a) Die Fraktion wählt für die Dauer der Wahlperiode eine aus zwei Personen bestehende Rechnungsprüfungskommission. Die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission sind je ein ordentliches Mitglied der Liste GIGG und der Partei Volt, City Team Gießen und gehören nicht der Fraktion an.

 

b) Die Rechnungsprüfungskommission hat jährlich eine Kassen- und Rechnungsprüfung vorzunehmen und das Ergebnis der Fraktion vorzulegen. Sie kann daneben stichprobenartig die Ordnungsmäßigkeit der Buchungen sowie die sachliche Richtigkeit der einzelnen Belege prüfen.

§ 10 Politische Arbeit – fraktions- und parlamentsübergreifend

a) Die Fraktionsmitglieder verpflichten sich, einmal im Jahr eine ausführliche interne Diskussion durchzuführen, in der gemeinsam mit den lokalen Mitgliedern von Gigg und Volt sowie interessierten Einzelpersonen explizit über die Arbeit im Parlament in den vergangenen 12 Monaten debattiert und reflektiert wird.

 

b) Die Fraktion sucht den Dialog mit der Öffentlichkeit und schafft ein Höchstmaß an Transparenz in ihrer Arbeit. Dazu nutzt sie die Möglichkeit einer engagierten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Bereitstellung von Informationen auf der Fraktionsseite www.gigg-volt.de und den Sozialen Medien wie Facebook und Instagram von Gigg und Volt. 

 

c) Die Fraktion ist für alle Gießener Bürger*innen, Institutionen, Vereine und Verbände sowie politisch Mitstreitende verlässlicher Ansprechpartner.

§ 11 Annahme und Änderung der Geschäftsordnung

a) Die Geschäftsordnung wird mit einfacher Mehrheit der Fraktionsmitglieder beschlossen. Sie tritt mit dem Beschluss in Kraft und gilt bis zum Ende der Kommunalwahlperiode.

 

b) Eine Änderung der Geschäftsordnung ist nur möglich, wenn dieser Punkt auf der Tagesordnung gestanden hat und wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder der Fraktion der Änderung zustimmt. Die Änderung tritt mit Beginn der nächsten Fraktionssitzung in Kraft.

Die Geschäftsordnung tritt in Kraft am 12.07.2021