Die Zukunft des Rödgener Baugebiets »In der Roos« ist ungewiss. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan nach einem Normenkontrollantrag des landwirtschaftlichen Familienbetriebs Becker/Werthmann in der vergangenen Woche für unwirksam erklärt (der Anzeiger berichtete). Eine zentrale Rolle spielte für den 3. Senat demnach der Artenschutz, weil zu befürchten sei, dass der Lebensraum der Dunklen und Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulinge »komplett zerstört« werde.