Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan für Rödgens »grüne Lunge« für unwirksam erklärt. Denn der Lebensraum für den Ameisenbläuling würde »komplett zerstört«.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan für Rödgens »grüne Lunge« für unwirksam erklärt. Denn der Lebensraum für den Ameisenbläuling würde »komplett zerstört«.