Der Grundsatzbeschluss für die Entwicklung der 153 Hektar großen Fläche wurde im Gießener Parlament mit großer Mehrheit angenommen. Allerdings wurden auch Bedenken geäußert.
Der Grundsatzbeschluss für die Entwicklung der 153 Hektar großen Fläche wurde im Gießener Parlament mit großer Mehrheit angenommen. Allerdings wurden auch Bedenken geäußert.
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