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Stellungnahme zum Ende der Bürgerbeteiligungssatzung

Für Gigg+Volt sendet das Urteil ein falsches Signal der Gegensätzlichkeit von Bürgerbeteiligung und Parlamentarismus aus, zumal die Fraktion auf Basis der vorliegenden Informationen inhaltlich nicht nachvollziehen kann, wodurch die Satzung die Rechte der Parlamentarier so stark beschneidet, dass sie deswegen für unwirksam erklärt werden muss.

Gleichzeitig sieht Gigg+Volt das Urteil aber auch als Chance für einen Neuanfang in der Gießener Bürgerbeteiligung. Auch und gerade in der Universitätsstadt hatte diese wichtige Ergänzung der parlamentarischen Demokratie in den vergangenen Jahren bei Weitem nicht das ihr innewohnende Potenzial entfaltet - auch weil sie von wichtigen Vertreter:innen in Politik und Verwaltung nicht wirklich gewollt war. Das sieht man alleine daran, dass nie eine Bürgerbefragung und kaum Bürgerversammlungen durchgeführt wurden, obwohl beide Werkzeuge in der Satzung gefordert werden.

 

Daher sollte das Urteil ein Auftakt dafür sein, in den nächsten Monaten gemeinsam mit dem neuen Oberbürgermeister Becher, aber auch mit den Parteien und v. a. den Gießener Bürgerinnen und Bürgern eine neue, rechtskonforme und wegweisende Satzung zu entwickeln, die zum Ziel hat, mehr Bürgerbeteiligung zu ermöglichen und auf den verschiedensten Ebenen der Gesellschaft nachhaltig zu verankern. 

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Bürgerbeteiligungssatzung aus dem Jahr 2015
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat geklärt, dass die Bürgerbeteiligungssatzung der Stadt Gießen, seit 2015 in Kraft, nicht rechtskonform ist. Sie darf ab sofort nicht weiter angewendet werden.
Giessen-Bürgerbeteiligungssatzung 2015.p
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